Fr Zwecke der hchstzulssigen Gesamtmenge je Wagen oder Grocontainer (siehe Unterabschnitt 1.1.3.6), ist die Befrderungskategorie in Zusammenhang mit der Verpackungsgruppe zu bestimmen (siehe Sondervorschrift 251 dritter Unterabsatz):

- Befrderungskategorie 3 fr Teststze oder Ausrstungen, die der Verpackungsgruppe III zugeordnet sind;
- Befrderungskategorie 2 fr Teststze oder Ausrstungen, die der Verpackungsgruppe II zugeordnet sind;
- Befrderungskategorie 1 fr Teststze oder Ausrstungen, die der Verpackungsgruppe I zugeordnet sind.

Teststze oder Ausrstungen, die nur gefhrliche Gter enthalten, denen keine Verpackungsgruppe zugeordnet ist, mssen fr Zwecke der Ausstellung der Befrderungspapiere und der Freistellung in Zusammenhang mit Mengen, die je Wagen oder Grocontainer befrdert werden (siehe Unterabschnitt 1.1.3.6), der Befrderungskategorie 2 zugeordnet werden.